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BBBilstein.ch - Versicherungen

"Nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuern!"
(Englisches Sprichwort)

Apropos Steuererklärungen und anderer Papierkrieg... da passen Versicherungen eigentlich auch nicht schlecht rein. Nicht unbedingt, um Millionen anzulegen, und es geht auch nicht um Sachversicherungen, sondern

  • Krankenkasse
    Können Sie vielleicht Prämien sparen?
  • Vorsorge 3. Säule
    sowohl als Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) möglich oder als Freie Vorsorge (Säule 3b); und steuerlich sind das zwei ganz verschiedene Paar Stiefel!


Sollte da einmal Bedarf bestehen, wäre in Sachen Versicherungen dann allerdings eher mein Bruder unterwegs gewesen - allerdings ist der inzwischen pensioniert und somit hat sich das mit den Versicherungen mehr oder weniger erledigt.


Apropos:


Wo wir schon bei Versicherungen und Krankenkassen sind: Der Antrag auf Prämienverbilligung für Krankenkassen war im Aargau jeweils vor Ende Mai einzureichen (und zwar für das folgende Jahr). Wenn Sie nicht schon automatisch ein Formular erhalten hatten, mussten Sie auf der Gemeinde bzw. der AHV-Zweigstelle eins verlangen. Für die Berechnung massgebend ist die letzte definitive Steuerveranlagung - Sie mussten also nicht die neue Steuererklärung abwarten, da diese Zahlen sowieso noch nicht verwendet wurden (selbst wenn Sie die Steuererklärung ganz schnell schon im Februar einreichen, war fraglich, ob bis Mai schon eine definitive Veranlagung vorliegen würde), sondern Sie konnten den Antrag unabhängig davon einreichen.


NEU, d.h. ab Prämienverbilligung 2018, läuft das nun papierlos! Leute mit einer definitiven Steuerveranlagung (d.h. Steuern 2015 für Prämienverbilligung 2018, die im Jahr 2017 beantragt wird) sowie möglichem Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten von der SVA Aargau einen Link sowie einen Code und dann läuft alles übers Internet; das mit den Steuern und der Prämienmitteilung weiss die SVA dann schon automatisch.

Wer für 2018 bis 31.7.2017 noch keinen Code erhalten hat, aber meint, dass ein Anspruch besteht, kann direkt bei der SVA einen Code verlangen.

Wer keinen Internetzugang hat, kann immer noch direkt zur Gemeinde gehen... oder zu mir! Also sagt das allen Offlinern, die das noch nicht wissen! ;-)


Was braucht's, wenn man erst mal online ist?

  • Internet-Link und Code der SVA Aargau 
  • Personaldaten und AHV-Nummer
  • Antragstellung innert 6 Wochen nach Code-Erhalt und bis spätestens Ende Jahr - bei Anträgen ab 1. Oktober kann nicht gewährleistet werden, ob die Prämienverbilligung im Januar des Folgejahres bereits berücksichtigt werden kann.




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